FAQ – häufig gestellte Fragen

FAQ - häufig gestellte Fragen

Am Besten nutzen Sie einfach den auf unseren Seiten befindlichen Kontaktbogen. ZEIT & PLAN BAYERN nimmt mit Ihnen Kontakt auf und vereinbart einen Vorstellungstermin.

Ein Vorstellungsgespräch läuft nicht nach starren Regeln ab. Bringen Sie alle verfügbaren Qualifikationsnachweise zu dem Gespräch mit. Unsere Disponenten möchten sich in einem persönlichen Gespräch einen ersten Eindruck verschaffen. Bewerben heißt, sich selbst dem Unternehmen zu präsentieren!
Ihr zukünftiger Arbeitgeber mit allen damit verbundenen Arbeitgeberpflichten und -leistungen wird ZEIT & PLAN BAYERN. Von uns erhalten Sie ihre Bezüge und alle anderen sozialen Leistungen.
Ja, das ist möglich. Wir betrachten solch eine Übernahme als die beste Referenz für unsere Dienstleistung. Sowohl Sie als auch der Kunde hatten Gelegenheit, sich über die Zeitarbeit im Vorfeld kennenzulernen. Sollte daraus ein festes Arbeitsverhältnis entstehen, so freuen wir uns darüber.
ZEIT & PLAN BAYERN hat ein gut organisiertes Vertriebsnetz. Dieser Vertrieb sorgt dafür, dass regelmäßig Aufträge für Mitarbeiter und Bewerber vorliegen. In der Regel löst ein Einsatz den anderen ab. Sollte es uns ausnahmsweise einmal nicht gelingen, einen Einsatz in einem Kundenbetrieb für Sie zu finden, so erhalten Sie die vereinbarte Vergütung selbstverständlich und ohne Wenn und Aber weiter. So sieht es das Gesetz vor.
Mit dem Arbeitsvertrag bei ZEIT & PLAN BAYERN erhalten sie selbstverständlich auch einen geregelten Urlaubsanspruch. Dieser Anspruch wächst, wie in den meisten anderen Unternehmen, auch mit steigender Betriebszugehörigkeit.
Auch die Lohnfortzahlung ist für Zeitarbeitsfirmen gesetzlich geregelt - bei ZEIT & PLAN BAYERN, wie bei allen anderen Arbeitgebern, durch das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Unsere Mitarbeiter erhalten von ZEIT & PLAN BAYERN als zusätzliche freiwillige Leistung nach der Probezeit einen Zuschuss zum vermögenswirksamen Sparen.